Motorlaufzeiten vom 1.5. bis 30.9.:
Um die Ruhezone Kleingarten zu gewährleisten, werden für das Betreiben von motorbetriebenen Geräten folgende Zeiten genehmigt:

Montag - Freitag: 8-12 Uhr und 17-20 Uhr 

Samstag: 9-12 und 15-18 Uhr

(Außnahmen können bei Gemeinschaftsarbeit durch den Vorstand genehmigt werden.)



Wir bitten außerdem um Einhaltung der Ruhezeiten: täglich von 13-15 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.

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